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   BFH, 10.12.2012 - X B 39/11   

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https://dejure.org/2012,47885
BFH, 10.12.2012 - X B 39/11 (https://dejure.org/2012,47885)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2012 - X B 39/11 (https://dejure.org/2012,47885)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - X B 39/11 (https://dejure.org/2012,47885)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 67, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 119 Nr 3
    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Zulassungsgrundes

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Verletzung des Rechts auf Gehör; Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 39/11
    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 2011 X B 117/10, BFH/NV 2011, 2075, und vom 20. Juli 2009 X B 238/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R913; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 54).

    Dies ist deutlich herauszuarbeiten (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 2075, m.w.N.).

  • BFH, 10.07.2007 - VII S 25/07

    Hauptzollämter; Zuständigkeit für Vollstreckung für Forderungen der Bundesagentur

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 39/11
    Denn die Entscheidung, dass eine Änderung der Klage nicht vorliegt oder zuzulassen ist, ist gemäß § 67 Abs. 3 FGO nicht selbständig anfechtbar, sodass eine Überprüfung in einem Revisionsverfahren nur dann in Betracht käme, wenn die Revision aus anderen Gründen zuzulassen wäre (BFH-Beschluss vom 10. Juli 2007 VII S 25/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2240; vgl. Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 67 FGO Rz 63).
  • BFH, 11.02.2009 - X R 51/06

    Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 39/11
    Die Klägerin stellt in Bezug auf die behauptete Nichtigkeit der Einkommensteuerbescheide 1992 und 1996 den Rechtssatz auf, keine Klageänderung i.S. des § 67 FGO sei der Austausch der Klagebegründung, und belegt diesen mit Literaturstimmen und den BFH-Urteilen vom 14. November 1995 VIII R 3/95, 4/95, 5/95 (BFH/NV 1996, 481) und vom 11. Februar 2009 X R 51/06 (BFHE 226, 1, BStBl II 2009, 892).
  • BFH, 05.09.2011 - X B 144/10

    Festsetzung von Aussetzungszinsen - Beendigung des Zinslaufs durch Zahlung -

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 39/11
    Ihre pauschale Bezugnahme auf den Vortrag im Klageverfahren wird dem Zweck des Begründungszwangs bei der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gerecht, den BFH davon zu entlasten, selbst das Vorliegen etwaiger Zulassungsgründe gemäß § 115 Abs. 2 FGO anhand der Akten ermitteln zu müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 26).
  • BFH, 20.06.2007 - X B 116/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 39/11
    Schließlich hat die Klägerin diese Divergenzrüge erstmalig im Schriftsatz vom 12. August 2011 und damit nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 FGO erhoben, so dass sie unbeachtlich ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 22).
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 39/11
    Rechtsfehler können nur unter engen Voraussetzungen die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bewirken, wenn sie besonders schwerwiegend sind (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015).
  • BFH, 26.11.2007 - VIII B 121/07

    Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Urlaubsbedingte

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 39/11
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet nicht, dass das Gericht den Kläger "erhören", sich also seinen rechtlichen Ansichten anschließen müsste (BFH-Beschluss vom 26. November 2007 VIII B 121/07, BFH/NV 2008, 397).
  • BFH, 20.06.2012 - X B 1/12

    Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht bei Rüge des

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 39/11
    a) Eine die einheitliche Rechtsprechung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gefährdende Divergenz liegt vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes Finanzgericht (Senatsbeschluss vom 20. Juni 2012 X B 1/12, BFH/NV 2012, 1616; vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 53, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2008 - X B 190/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung des

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 39/11
    Insbesondere soweit es die Nichtigkeit der den streitgegenständlichen Aufteilungsbescheiden zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheide 1992 und 1996 betrifft, war die Frage aus der --maßgebenden-- materiell-rechtlichen Sicht des FG nicht erheblich, nachdem die Einkommensteuerbescheide durch die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde X B 190/07 mit Beschluss vom 11. November 2008 rechtskräftig geworden waren.
  • BFH, 15.12.2011 - X B 138/10

    Entscheidungserheblichkeit bei kumulativer Begründung - Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 10.12.2012 - X B 39/11
    Das FG verletzt seine Sachaufklärungspflicht aus § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, wenn es einen aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblichen Beweisantrag ablehnt (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2011 X B 138/10, BFH/NV 2012, 595).
  • BFH, 20.07.2009 - X B 238/08

    Voraussetzungen einer Divergenz

  • BFH, 01.03.2001 - VIII B 134/00

    Rechtliches Gehör - Verfahrensfehler - Nichtigkeit der Steuerfestsetzung -

  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 3/95
  • BFH, 10.08.2016 - V R 14/15

    Zur Umsatzsteuerbefreiung und Umsatzsteuerbegünstigung von Leistungen einer

    Zudem fehlt es an einem substantiierten Vortrag, inwiefern das Urteil des FG auf dem Übergehen der Beweisanträge beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 2012 X B 39/11, Rz 19; vom 20. September 2012 III B 44/12, Rz 8).
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